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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen den Kunden und der Pentanet.ch GmbH gelten ausschliesslich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“. Jeder andere Vertrag oder Vereinbarung, welcher in schriftlicher Form vorliegen muss, versteht sich als zusätzlicher Vertrag zu diesen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsverbindungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Pentanet.ch GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Online Kurse                           
Der Kunde erwirbt ein Zugriffsrecht für die Nutzung der in der eLearning-Plattform hinterlegten gebuchten Produkte. Die pentanet.ch GmbH verpflichtet sich, bei Kursbestellungen des Kunden zu den Bedingungen und genannten Preisen der Website anzunehmen. Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen, welche bestimmten Zielgruppen zugänglich gemachte Artikel beinhalten.
pentanet.ch GmbH  ist berechtigt, einzelne Module aus der eLearning-Plattform zu entfernen bzw. durch andere Produkte zu ersetzen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die AGB noch nicht erkannt und bestätig wurden. Durch die Bezahlung per Kreditkarte oder einem anderen Angebotenen Bezahlungsmittel im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Kursanmeldung ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Sie online den Kurs bezahlt haben. Für Unternehmen bestehen die normalen Zahlungsmodalitäten.

Widerrufs- und Rückgaberecht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass elektronisch ausgelieferte bzw. bereitgestellte Artikel vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen sind. Ebenso sind personalisierte oder individuell für den Besteller hergestellte digitale Werke vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

3. Leistung und Honorar

Das zusätzlich kostenpflichtige Angebot umfasst ausser den Online- Kursen auch Dienstleistungen in den Bereichen Bildung und Informatik.
Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Pentanet.ch GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Pentanet.ch GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen der Pentanet.ch GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Pentanet.ch GmbH.
Alle der Pentanet.ch GmbH erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Lösungsvorschläge der Pentanet.ch GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Pentanet.ch GmbH schriftlich veranschlagten, um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Pentanet.ch GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstige Alternativen bekannt gibt.
Sofern nicht anders vereinbart, werden bei sämtlichen Projekten alle Inhalte vom Auftraggeber eingepflegt. Schulungen sind durch den Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zu leisten.
Für alle Arbeiten der Pentanet.ch GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Pentanet.ch GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind unverzüglich der Pentanet.ch GmbH zurückzustellen.

4. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Pentanet.ch GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Pentanet.ch GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Pentanet.ch GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Pentanet.ch GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Pentanet.ch GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Pentanet.ch GmbH zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der Pentanet.ch GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Pentanet.ch GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Pentanet.ch GmbH nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Pentanet.ch GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Software, Quellcode, usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Pentanet.ch GmbH und können von der Pentanet.ch GmbH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Pentanet.ch GmbH Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorares nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Pentanet.ch GmbH darf der Kunde die Leistungen der Pentanet.ch GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Pentanet.ch GmbH Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Pentanet.ch GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Pentanet.ch GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Pentanet.ch GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Pentanet.ch GmbH erforderlich. Dafür steht der Pentanet.ch GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Pentanet.ch GmbH Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung, bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgeltes.
Für die Nutzung von Leistungen der Pentanet.ch GmbH bzw. von Kursen und Plattformen, für die die Pentanet.ch GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Pentanet.ch GmbH Vertrages - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Pentanet.ch GmbH notwendig.
Dafür stehen der Pentanet.ch GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Pentanet.ch GmbH Vergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach dem Vertragsende ist keine Pentanet.ch GmbH Vergütung mehr zu zahlen. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht dazu berechtigt auf den Quellcode bereit gestellter Kurse zuzugreifen oder diese zu verändern. Alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Open Source Software unterliegen der GNU General Public License.
Pentanet.ch GmbH ist berechtigt, einzelne Module aus der eLearning-Plattform zu entfernen bzw. durch andere Produkte zu ersetzen.

6. Genehmigung

Alle Leistungen der Pentanet.ch GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Konzepte) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Rechte und Pflichten des Teilnehmers
Die Benutzung der Zugangsdaten und der sonstigen Lehrmaterialien ist nur dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Kurses/Lektionen gestattet. Ein Download des eLearning-Angebots oder eine sonstige Vervielfältigung ist nicht gestattet und berechtigt die pentanet.ch GmbH zur fristlosen Kündigung. Die Verwendung von Elementen des eLearning-Angebots in Präsentationen oder Vorträgen wird gestattet, wenn die Quelle des Elements oder dessen Copyright angegeben wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
Eine Nutzung für andere als die oben beschriebenen Zwecke ist nicht gestattet. Der Kunde ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der pentanet.ch GmbH insbesondere nicht berechtigt, den Zugang weiterzuveräussern, zu vermieten, zu verleasen oder sonst unentgeltlich Dritten zugänglich zu machen, die Zugangsinformationen – intern oder extern – weiterzugeben, so dass eine Parallelnutzung möglich würde.

7. Termine

Die Pentanet.ch GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Pentanet.ch GmbH eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Pentanet.ch GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pentanet.ch GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Pentanet.ch GmbH – entbinden die Pentanet.ch GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

8. Zahlung

Die Rechnungen der Pentanet.ch GmbH sind prompt, netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von mind. 8 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Kurse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pentanet.ch GmbH.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadensersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Kunden die ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, bezahlen ihre Rechnungen ohne Mehrwertsteuer.
Sobald ein Projekt oder Kurs vom Auftraggeber produktiv eingesetzt wird, gilt es automatisch als angenommen. Ein Zurückhalten der Zahlung, sei es durch Mängel oder sonstige Gründe, besteht in keinem Fall.
Wenn ein Kunde die vereinbarte Vorauszahlung innerhalb von 7 Werktagen nicht leistet, so ist die Pentanet.ch GmbH dazu berechtigt die Arbeiten des Auftrages einzustellen und den geleisteten Aufwand, oder 15% des Projektbetrages in Rechnung zu stellen.
Wenn ein Kunde offene Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsziel nicht beglichen hat, so ist die Pentanet.ch GmbH ebenfalls dazu berechtigt, alle laufenden Projekte ohne Verwarnung einzustellen und die Leistungen aller eingestellten Projekte oder 15 % der Projektbeträge dieser Projekte in Rechnung zu stellen. Dabei wird Schaden durch bereits erbrachte oder zusätzlich durch den Sachverhalt notwendige Dienstleistungen oder durch speziell für den Auftrag beschaffte Produkte oder sonstige Ausgaben mit Verzugszinsen von 12 % beim Kunden geltend gemacht. Werden Beträge per Bankeinzug, Lastschrift oder Kreditkarte wieder zurückgezogen, hat der Auftragnehmer unverzüglich das Recht alle Leistungen ohne Verwarnung einzustellen und ebenfalls sämtlich entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.

Die Vertragsdauer bei der Miete einer Web-Plattform, Server, Domains, Wartungsverträgen und bei allen anderen laufend verrechneten Services und Produkten ist grundsätzlich unbefristet, falls nicht anders vereinbart, unabhängig davon ob dabei halbjährlich oder jährlich abgerechnet wird. Am Ende der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr - eine aliquote Abrechnung ist dabei nicht möglich, selbst dann nicht, wenn die Leistung während der Vertragslaufzeit eingestellt werden sollte. Der Leistungszeitraum auf unseren wiederkehrenden Rechnungen entspricht der angegebenen Zeitspanne ab dem Rechnungsdatum. Der Kunde hat die Möglichkeit, nach erstmals einem Jahr und  bei einem Learning Management System ab 2 Jahren, halbjährlich jeweils 1 Monat im Voraus zu kündigen, auf Ende Jahr oder Ende Juni.  Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Kündigungen werden ausschließlich schriftlich per Post akzeptiert.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist die Pentanet.ch GmbH berechtigt, den Zugriff zum Server bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren, oder den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen.
Wird die Miete bereits erbrachter oder teilweise erbrachter Dienstleistungen oder speziell für den Auftraggeber erstellte Produkte und Kurse aufgrund von Nichtzahlung abgebrochen, so hat der Auftraggeber unverzüglich 100% der vereinbarten Kosten inkl. Spesen bis zur Beendigung der vereinbarten Mindestvertragsdauer zu bezahlen. Der Auftraggeber erhält damit eine Rechnung über den gesamten Restbetrag, welche er unverzüglich zu überweisen hat.
Überschreitet der Auftraggeber bei Ratenzahlung den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt einer Rate, so verliert das vereinbarte Ratenmodell seine Gültigkeit, wodurch der Auftragnehmer dazu berechtigt ist den vollständig ausstehenden Gesamtbetrag auf einmal einzufordern, welchen der Auftraggeber fristlos zu bezahlen hat.
Ist der Kunde mit etwaigen Zahlungen im Verzug, sind wir dazu berechtigt sämtliche bei uns gehostete Daten und Kurse bis zur Bezahlung zu sperren. Der Domainname, der leihweise von uns an ein Unternehmen/Intistution vermietet werden kann, bleibt zu jeder Zeit im Besitze der pentanet.ch GmbH.

Bei Wiederverkäufern legt Pentanet.ch GmbH, basierend auf dem Umsatz, die Kreditlimite fest. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Pentanet.ch vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Pentanet.ch bekannt zu geben. Erstbestellung erfolgt ausschliesslich gegen Vorkasse. Auf Verlangen von Pentanet.ch tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Pentanet.ch gelieferten Produkte zahlungshalber an Pentanet.ch ab (Art. 164ff. OR).
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Pentanet.ch behält sich vor, Kurse nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme frei zuschalten, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

9. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die Pentanet.ch-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten wie Logins und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Pentanet.ch GmbH zu verwenden.

Schutzrechte
Jede/r angemeldete TeilnehmerIn hat das Recht, die im Rahmen der Online- Kurse und Lektionen angebotenen Inhalte für seine/ihre persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die TeilnehmerInnen dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die von pentanet.ch GmbH bereitgestellten Inhalte sind durch deren Autoren oder Lizenzgeber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen - auch auszugsweise - sind pentanet.ch GmbH bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. Die angemeldeten TeilnehmerInnen erhalten keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.

Uhrheberrecht
Die von uns vertriebenen Online Kurse geniessen urheberrechtlichen Schutz.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Pentanet.ch GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Aufgrund der Möglichkeit von äusseren Einflüssen wie etwa Serverupgrades, Änderungen der Serverumgebung, clientseitige Änderungen und Upgrades, etc. besteht bei jeglichen Softwareprojekten ausdrücklich kein Anspruch auf Gewährleistung. Schadenslokalisierungen sowie deren Behebungen werden daher ausschliesslich entgeltlich durchgeführt. Es gilt dabei der aktuell festgelegte Stunden- oder Tagessatz Penanet.ch GmbH.
Wird zwischen Auftraggeber und Pentanet.ch GmbH eine Abrechnung auf Zeitbasis vereinbart und die ausgelieferte oder teilausgelieferte Dienstleistung weist Mängel auf, so hat der Auftraggeber ausdrücklich kein Recht auf kostenlose Mängelbehebung. Die Dauer der Mängelbehebung wird dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, zum selben Stunden- bzw. Tagessatz wie zur Projektumsetzung vereinbart wurden, in Rechnung gestellt.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Vor Anschluss von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Pentanet.ch GmbH zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pentanet.ch GmbH beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Pentanet.ch GmbH keinerlei Haftung.
Verändert der Auftraggeber selbst die durch den Auftragnehmer ausgelieferten Dateien, wie z.B. Programmdateien, Skripte, Grafikdateien, usw., so erlischt automatisch jeder Anspruch auf Gewährleistung. Werden an einem System oder Kurs (z.B. Learning Management System) freigegebene Einstellungen verändert (z.B. mit Administratorrechten), die nicht in einer Schulung wissentlich vermittelt wurden, lehnt Pentanet.ch GmbH jeden Schadenersatz ab.
Wird einer unserer Server durch den Zugriff eines Kunden aus beliebigen Gründen überdurchschnittlich ausgelastet, sind wir dazu berechtigt, den betreffenden Webaccount oder Zugang solange zu sperren, bis der Kunde das Problem beheben konnte, damit wir für die Stetigkeit des Serverbetriebes für andere Kunden sorgen können. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für dadurch entstandene Schäden.
Bestellt der Auftraggeber Services oder Produkte mit falschen oder fehlenden Angaben, so besteht für ihn kein Recht auf Vertragsrücktritt. Die bestellten Positionen sind durch den Auftraggeber zu begleichen, es besteht für ihn die Möglichkeit eine zusätzliche Bestellung mit den korrekten Angaben zu tätigen. Dies gilt insbesonders für Einstellungen zum Ausführen und Abspielen von Kursinhalten und die Gewährleistung, auf unsere Systeme fehlerfrei zugreifen zu können.

11. Haftung

Die Pentanet.ch GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Pentanet.ch GmbH vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Pentanet.ch GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Pentanet.ch GmbH vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für den Verlust von Daten von LMS, Datenbanken, Servern, Backups oder ähnliches, egal wie der Datenverlust zustande kam. Der Kunde kümmert sich selbst um sämtliche Backups, ausser, dies wird durch unsere zusätzliche Dienstleistung so beantragt und abgedeckt. Die in unseren Services angebotenen Backups dienen lediglich dazu um die Daten im Falle eines Hardwaredefektes wieder schnellstmöglich einspielen zu können; wir übernehmen aber auch hier ausdrücklich keine Haftung. Für das Sichern sämtlicher Daten ist in jedem Fall der Kunde verantwortlich.
Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für Folgeschäden durch Server- oder Serviceausfälle sowie auch nicht für Datenverlust jeglicher Art. Der Auftraggeber hat sich selbst um die Sicherung seiner Daten zu kümmern. Weiters haftet der Auftraggeber ausdrücklich nicht für Folgeschäden durch Programmier- oder Konfigurationsfehler.
Das eLearning-Angebot wurde unter Beachtung wissenschaftlicher Sorgfalt und anerkannter Regeln der Technik entwickelt. Der Kunde ist selbst für die minimale Hard- und Software-Anforderungen verantwortlich.
Hierzu gehören insbesondere die Multimediafähigkeit des Geräts, sowie die Verbindungssicherheit, die Verbindungsgeschwindigkeit ins Internet. Die pentanet.ch GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Nutzung der Kurse auf der elearningkurse.com aufgrund von Verbindungsstörungen des Providers oder anderen technischen Störungen unterbrochen wird.
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung des eLearning-Angebots nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Zur Zeit sind der pentanet.ch GmbH keine solchen Rechte bekannt. Die pentanet.ch GmbH und der Kunde werden sich wechselseitig über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Die pentanet.ch GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass das eLearning-Angebot für die Zwecke des Kunden geeignet ist. Es besteht keine Verpflichtung der pentanet.ch GmbH zu zusätzlicher Beratung oder anderen mit dem Kursangebot im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Die Haftung der pentanet.ch GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, sowie bei Verlust des Lebens des Kunden. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet die pentanet.ch GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; d.h. der Ersatz für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar waren, ist ausgeschlossen.
Erbringt pentanet.ch GmbH die ihr obliegende Leistung nicht, nicht mit dem Eintritt der Fälligkeit oder nicht wie geschuldet, kann der Kunde nur dann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er pentanet.ch GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit der Erklärung bestimmt, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne.

12. Systemfehler

Dem Kunden ist bekannt, dass es mit dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist 100% fehlerfreie Software zu entwickeln. Tritt ein durch Pentanet.ch GmbH verschuldeter Softwarefehler auf, wird dieser von Pentanet.ch GmbH kostenlos behoben.
Stellt sich heraus, dass ein Fehler durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Dritte verursacht wurde, sind wir berechtigt ein angemessenes Honorar für die Fehlersuche, sowie für dessen Behebung vom Kunden zu verlangen.

13. Softwarekompatibilität

Vom Auftragnehmer entwickelte Applikationen sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Betriebssystemen und Lerarning Managment Systemen lauffähig. Vom Auftraggeber sind alle Voraussetzungen für das eingesetzte Betriebssystem zu erfüllen.
Neue Applikationen und Kurse, die besondere Einstellungen (bis Ebene Trainer im moodle) benötigen, müssen in Zusammenarbeit mit der Pentanet.ch GmbH erfolgen. Ist dies nicht der Fall, werden sämtliche Haftansprüche aberkannt, auch für spätere Vorderungen. Die nötige Wiederinstandhaltung, falls nicht anders durch SLA geregelt, wird in Rechnung gestellt.
Neue Kurse werden so implementiert, dass sie einem zum Zeitpunkt der Implementierung vorgesehenen Release lauffähig sind. Eine Aufwärtskompatibilität zu neueren moodle oder LMS Releases muss vorhanden werden.
Internetbrowser basierte Applikationen werden so ausgeliefert, dass sie in den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen stable Release-Versionen der gängigen Internetbrowser Internet Explorer, Mozilla, Firefox und Opera auf einem Microsoft PC laufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Browser zum Zeitpunkt der Auslieferung einige Funktionalitäten nicht oder noch nicht unterstützen, wie beispielsweise WYSIWYG-Funktionalitäten. Dies kann nachträglich implementiert werden.

14. Problembehebungen

Bei außergewöhnlichen Server- oder Trafficauslastungen durch den Kunden oder durch Dritte sowie bei Verdacht auf Hackangriffe, sind wir dazu berechtigt, den virtuellen oder physikalischen Server kommentarlos so lange zu deaktivieren, bis das Problem behoben wurde.
Die Hosting- oder Service Delivery Gebühren laufen zu dieser Zeit gewöhnlich weiter. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadensersatz von uns geltend zu machen, vielmehr sind wir dazu berechtigt Schadensersatz beim Kunden geltend zu machen. Für die Problembehebung ist einzig und allein der Kunde verantwortlich, ausser durch SLA speziell gergelt. Auf Wunsch stehen unsere Experten während der Geschäftszeiten entgeltlich zur Problembehebung zur Verfügung. Müssen Leistungen erbracht werden, die ausserhalb der Pflichten des Anbieters unterliegen, wie ein Einspielen eines Backups, Wiederherstellung durch falsch implementierer Daten im LMS oder einem System der Pentanet.ch GmbH, das zur Kursverwaltung zur Verfügung gestellt wird, werden diese in Rechnung gestellt.
Alle Serviceleistungen zur Problembehebung von Hardwareproblemen, insbesondere das Auswechseln von Hardware werden durch die Pentanet.ch GmbH übernommen.

15. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Pentanet.ch GmbH ist ausschließlich Schweizerisches Recht anzuwenden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Pentanet.ch GmbH in Ittigen bei Bern.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Pentanet.ch GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Pentanet.ch GmbH örtlich und sachlich zuständige Schweizerische Gericht vereinbart. Die Pentanet.ch GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Gerichtsstand ist Fraubrunnen, Kreis Burgdorf/Bern/Schweiz. Für alle Rechtsangelegenheiten gilt schweizerisches Recht. Der Besteller eines Kurses oder einer Dienstleistung nimmt zur Kenntnis, dass die Bestelldaten automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden. Der Besteller ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in unsere Kundendatei und Newsletterdatenbank, zur Aufnahme in unser Informationssystem, ausdrücklich einverstanden.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine Regelung, die der unwirksamen am meisten entspricht, die übrigen vereinbarten Punkte bleiben dabei unberührt.


Ittigen, im August 2009

Erstellt durch den VR Pentanet.ch GmbH

 

 

 

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